AdH-Vergabe-Engagement

Punkteverteilung für Soziales Engagement und Berufspraxis

Für das Auswahlverfahren können berufspraktische Erfahrungen sowie ehrenamtliches Engagement mit bis zu 40 AdH-Punkten berücksichtigt werden. Anrechenbare berufspraktische Erfahrungen:

Berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet, wenn sie

  • nach dem Abitur,
  • mindestens drei Monate am Stück in Vollzeit,
  • und im medizinischen, pflegerischen oder zahnmedizinischen Bereich durchgeführt wurden.

Dazu zählen unter anderem

  • eine abgeschlossene oder laufende Berufsausbildung in einem entsprechenden Bereich,
  • Vollzeitpraktika im medizinischen, pflegerischem oder zahnmedizinischem Umfeld (z. B. in Kliniken oder Arztpraxen),
  • Freiwilligendienste im medizinischen, pflegerischen oder zahnmedizinischen Bereich.


Ehrenamtliche Tätigkeiten können anerkannt werden, wenn sie

  • mindestens 2 Jahre ausgeübt wurden,
  • in einem Umfang von mindestens 4 Stunden pro Monat ausgeübt wurden.

Die Höchstpunktzahl beträgt 40 Punkte.


Kategorie AdH-Punkte
Keine Erfahrung 0
3–6 Monate Erfahrung in Vollzeit auf med./pfleg. Gebiet (inkl. FSJ) 15
> 6 Monate Erfahrung in Vollzeit auf med./pfleg. Gebiet (inkl. FSJ) 30
Extra-Punkte:
– Ehrenamt (2 Jahre)
10
maximal = 40 Punkte

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AKTUELLES

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