Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf nach Erhalt einer Einladung zu einem Interview.
Nach Prüfung und Auswertung aller Bewerbungen erhalten alle Bewerber*innen, die über dem errechneten Grenzpunktwert liegen, eine Einladung zu einem Interview. Die Einladungsschreiben werden per Post und per E-Mail versendet.
Mit Erhalt der Einladung werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen.
Hierzu zählen:
Zusätzlich können auch weitere Nachweise eingereicht werden, die nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurden, aber aus Ihrer Sicht dennoch Ihre besondere Eignung unterstreichen.
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