Es können nur solche naturwissenschaftlichen Fächer in die Bepunktung eingebracht werden, die im Rahmen der Oberstufe für vier Halbjahre durchgehend belegt wurden und deren durchschnittliche, auf dem Zeugnis ausgewiesene Leistung in diesen 4 Halbjahren mindestens der Note 2,3 (bzw. 10 Punkte) entspricht. Anstelle der durchschnittlichen Note kann auch die Leistung in der Abiturprüfung zum jeweiligen Fach berücksichtigt werden, sofern diese mindestens der Note 2,3 (bzw. 10 Punkte) entspricht.
Sind auf Ihrer Hochschulzugangsberechtigung alle Kurse der letzten vier Halbjahre ausgewiesen und im Punkterechner angegebene naturwissenschaftliche Fächer als Kurse mit erhöhtem Anforderungsniveau mit „e. A.“ oder als Leistungskurse mit „LK“ oder „LF“ oder als Hauptfach „HF“ oder Kernfach „KF“ gekennzeichnet, ist eine zusätzliche Bescheinigung der Schulleitung nicht erforderlich.
Sind keine der oben genannten Angaben auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen, werden auch entsprechende Nachweise der Schulleitung anerkannt (siehe Vordruck).
Anderslautende (von der Satzung abweichende) Fächer aus dem naturwissenschaftlichen Fächerblock werden ohne zusätzliche Bescheinigung der Schulleitung anerkannt (z.B. Informatik, Biotechnologie, Gesundheitslehre mit Chemie, etc.).
Bei ausländischen Abiturzeugnissen ist prinzipiell eine Bestätigung zu Stundenumfang der naturwissenschaftlichen Fächer, Zeitraum und inhaltlicher Äquivalenz notwendig. Diese Bestätigung muss durch eine offizielle Stelle wie Schulleitung / Behörde ausgestellt werden und als amtliche Übersetzung vorliegen (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie).
Fächer mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, die nicht dem Naturwissenschaftlichen Fächerblock zugeordnet sind, können nur im Ausnahmefall nach Begutachtung durch die Auswahlkommission anerkannt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung über die inhaltlichen Schwerpunkte erforderlich.
Die gesonderte Prüfung bzw. Anrechnung erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch die Auswahlkommission. Eine Äquivalenzbescheinigung der Schulleitung, die die inhaltliche Gleichwertigkeit zu den oben genannten Fächern bestätigt (§ 8 Abs. 1 der Satzung), muss der Bewerbung beigefügt sein.
Auch für als Äquivalenzfächer anerkannte Fächer ist für die Bepunktung eine durchschnittliche Leistung von mindestens 2,3 (bzw. 10 Punkten) in den letzten vier Halbjahren oder in der Abiturprüfung erforderlich.
Die Fächer Sport und Sporttheorie werden grundsätzlich nicht als Äquivalenzfächer anerkannt.
Als mathematisch-naturwissenschaftliche Vorerfahrung gilt auch der Nachweis von mindestens 60 ECTS Punkten in einem Bachelorstudiengang gemäß Anlage 6 oder vergleichbare Leistungen in einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Hochschulstudiengang, sofern diese in maximal 4 zusammenhängenden Hochschulsemestern erworben wurden.
Weicht Ihr Studiengang von den unten aufgeführten anerkannten Studiengängen ab, kann eine Anerkennung nur im Ausnahmefall nach Begutachtung durch die Auswahlkommission erfolgen. Bitte senden Sie uns hierfür rechtzeitig vor Fristende die Studienordnung sowie das Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis zur Prüfung zu.
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