Verfahrensablauf

Allgemeine Hinweise zum Interviewverfahren

Am Interviewverfahren der Universitätsmedizin Greifswald können Sie nur teilnehmen, wenn Sie Ihre Bewerbung sowie alle notwendigen Nachweise fristgerecht einreichen.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme am Interviewverfahren:

- Sie verfügen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung

- Sie haben noch keinen berufsqualifizierenden Studienabschluss erworben

- Sie sind EU-Bürger*in oder

- Sie sind Nicht-EU-Bürger*in und verfügen über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung

 

Für eine ordnungsgemäße Bewerbung empfehlen wir Ihnen, nachfolgende Hinweise zum Bewerbungsablauf zu beachten.

1. Bewerbungsfristen

Bewerbungszeitraum: 09. Januar - 31. Januar 2026

Ihre Bewerbung muss als online übermittelter Datensatz bis spätestens 31. Januar bei der Universität vorliegen.

 

Nachreichfrist: bis 15. Februar 2026

Alle notwendigen Nachweise müssen bis spätestens 15. Februar zusammengefasst in einer Datei (pdf) versendet werden.



2. Antragstellung

Für eine vollständige Bewerbung sind folgende Schritte notwendig:

 

  1. Bewerbung fristgerecht ausfüllen (Fristende: 31. Januar) und mit
  2. allen notwendigen Nachweisen (vollständige Hochschulzugangsberechtigung, Berufspraktische Erfahrungen etc.) fristgerecht per Bewerbungsformular senden (Fristende: 15. Februar)
  3. alle hochgeladenen Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie bereithalten (siehe "5. Wie geht es nach der Antragstellung weiter")
  4. "Schriftlichen Antrag zur Online-Bewerbung" ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das Studiendekanat senden (Fristende: 15. Februar)

 

 

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3. Nachreichfrist bei fristgerechter, vollständiger Online-Bewerbung

Nachgereicht werden können der unterschriebene Schriftliche Antrag zur Online-Bewerbung (Humanmedizin) (postalisch) / Schriftliche Antrag zur Online-Bewerbung (Zahnmedizin) (postalisch) sowie alle für die Bewerbung notwendigen Nachweise (online) bis zum 15. Februar. Diese Fristen sind Ausschlussfristen, maßgeblich ist hierbei der Tag des Eingangs im Studiendekanat der Universitätsmedizin, nicht der Poststempel!
 


4. Weitere wichtige Hinweise

Aufgrund der Vielzahl täglich eingehender Bewerbungen ist es aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, Sie zeitnah per E-Mail oder Telefon über die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Unterlagen zu informieren. Prüfen Sie daher regelmäßig den Posteingang der von Ihnen hinterlegten E-Mail-Adresse. Dort erhalten Sie Hinweise auf fehlende oder fehlerhafte Dokumente.

Die Prüfung Ihrer Unterlagen auf vollständige und ordnungsgemäße Vorlage kann jedoch erst nach Ablauf der jeweiligen Nachreichfristen erfolgen, um alle von Ihnen vorgelegten Unterlagen insgesamt zu erfassen.

Wenn Fehler aufgetreten sind oder Nachweise entgegen den Angaben auf der Bewerbung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht vorliegen, wird die Punktzahl im Rahmen der Überprüfung korrigiert. Eine weitere Nachreichmöglichkeit nach Ablauf der Nachreichfrist ist aus verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.

Sie müssen daher vor Einreichen der Nachweise noch einmal sehr genau prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, mit den Angaben auf dem Bewerbungsbogen (Humanmedizin) / Bewerbungsbogen (Zahnmedizin)übereinstimmen und den Anforderungen der Satzung entsprechen.

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (AdH) sowie für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald in ihrer aktuell gültigen Fassung!

Der TMS-Test (oder ähnliche Eignungstests) sowie Vorsemesterkurse für Human- und Zahnmedizin finden im Rahmen der Bewerbung für das Interviewverfahren keine Berücksichtigung.

Für weitere Fragen zum allgemeinen Verfahren stehen Ihnen das Team Auswahlverfahren des Studiendekanats der Universitätsmedizin per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Während des laufenden Verfahrens können jedoch keine telefonischen Auskünfte zu Ihrer Punktzahl gegeben werden.


5. Wie geht es nach der Antragstellung weiter

Nach Prüfung und Auswertung aller Bewerbungen erhalten alle Bewerber*innen, die über dem errechneten Grenzpunktwert liegen, eine Einladung zu einem Interview. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alle online hochgeladenen Nachweise im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie im Studiendekanat der Universitätsmedizin Greifswald einzureichen. Aufgrund der Kürze der Fristen ist es ratsam, bereits bei Einreichen der Bewerbung alle erforderlichen Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie bereitzuhalten.

AKTUELLES

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