FAQ

Ich mache mein Abitur erst im Sommer. Kann ich mich trotzdem jetzt schon für das Interviewverfahren bewerben?

 

Eine Bewerbung für das Greifswalder Interviewverfahren (GIV) ist aus verwaltungstechnischen Gründen nur für Altabiturienten*innen möglich. Als Neuabiturient*in können Sie sich jedoch ab etwa Mitte April über die Stiftung für Hochschulzulassung für die übrigen Quoten bewerben.

Ich habe mein Abitur in Bayern absolviert. Im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums, auch G8 genannt, konnten keine Grund- und Leistungskurse gewählt werden. Kann ich nun keine Leistungskurse im Punkterechner angeben?

 

Nach unserer Kenntnis werden in den bayrischen Abiturzeugnissen (G8) einige Unterrichtsfächer mit der Kennzeichnung „e.A.“ (erhöhtes Anforderungsniveau) ausgewiesen. Diese Kennzeichnung wird in anderen Bundesländern bzw. auf älteren Zeugnissen auch teilweise noch unter den Begriffen Leistungskurs (LK), Leistungsfach (LF), Hauptfach (HF) bzw. Kernfach (KF) aufgeführt. Naturwissenschaftliche Fächer mit entsprechender Kennzeichnung können im Punkterechner als „erhöhtes Anforderungsniveau / Leistungskurs“ angegeben werden.

Ich habe bereits ein dreimonatiges Pflegepraktikum absolviert. Kann ich dies als "3 bis unter 6 Monate berufspraktische Erfahrungen (9 PUNKTE)" im Punkterechner angeben?

 

Sie können das Pflegepraktikum einbringen, wenn Sie es für mindestens 3 Monate zusammenhängend ganztags (Vollzeit) und nach dem Abitur absolviert haben.

Ich habe gehört, dass Abiturfächer grundsätzlich als Leistungskurse gewertet werden, stimmt das?

Nein, das Ablegen der Abiturprüfung in einem bestimmten naturwissenschaftlichen Fach hat keinen Einfluss auf die Einstufung als Grund- oder Leistungskurs. Als Leistungskurse können die naturwissenschaftlichen Fächer angegeben werden, die auf dem Zeugnis mit dem Vermerk "e.A.", "HF", "PF" oder auch "KF" gekennzeichnet sind.

Müssen der biographische Fragebogen und das Motivationsschreiben mit Einreichen der Bewerbung verschickt werden?

Nein. Sofern Sie eine Einladung zu einem Interview erhalten, senden wir Ihnen eine Anleitung und entsprechende Dokumente (via E-Mail) zu. Diese füllen Sie bitte aus und schicken sie postalisch an uns.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung senden Sie uns bitte nur das unterschriebene Kontrollblatt postalisch zu. Alle anderen Nachweise müssen fristgerecht in einer Datei (pdf) online hochgeladen werden. Sämtliche Nachweise in beglaubigter Form werden erst eingefordert, wenn Sie eine Einladung zum Interview erhalten.

Ich absolviere derzeit ein FSJ/BFD/FJN. Reicht die Dienstbescheinigung als Nachweis aus?

Nein, bitte reichen Sie zusätzlich eine Tätigkeitsbeschreibung ein, welche die gängisten Tätigkeiten während Ihres Dienstes aufführt. Diese kann sowohl von Ihrem Träger, als auch von Ihrer Einsatzstelle ausgestellt werden.

Ich habe bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen. Kann ich mich dennoch für das Interviewverfahren bewerben?

Das Ergebnis des Interviewverfahrens kann nur verwendet werden, wenn Sie bisher noch kein Studium abgeschlossen haben.

Mit einem abgeschlossenem Studium gelten Sie fortan als Zweitstudienbewerber*in. Informationen zur Bewerbung finden Sie unter folgendem Link: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe21-22/hilfe_zur_bewerbung.pdf#page=20

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