Berufspraxis

Anrechenbare Berufe für das Studium

Abgeschlossene oder laufende berufspraktische Erfahrungen für das Studium können nur geltend gemacht werden, wenn sie mindestens 3 Monate zusammenhängend ganztags (Vollzeit) und nach dem Abitur absolviert wurden. In diesem Sinne gelten als berufspraktische Erfahrungen:

  1. eine Berufsausbildung auf pflegerischem, medizinischem oder zahnmedizinischem Gebiet,
  2. ganztätige Praktika auf medizinischem und/oder zahnmedizinischem Gebiet (siehe Liste anrechenbarer Berufe),
    oder
  3. ein Nachweis von mindestens 60 ECTS Punkten in einem naturwissenschaftlichen, mathematisch-informatischen, ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang oder vergleichbare Leistungen in einem anderen Hochschulstudiengang der vorgenannten Fachrichtungen (z.B. Vordiplom oder eine bestandene Zwischenprüfung). Bei Unklarheiten zur Einordnung eines von Ihnen absolvierten Studienganges senden Sie uns bitte rechtzeitig vor Fristende die Studienordnung und das Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis zur Begutachtung zu.

Abgeschlossene berufspraktische Erfahrungen müssen durch entsprechende Dokumente (z.B. Abschlusszeugnis, Staatsexamenszeugnis, Praktikums-/Zivildienstbescheinigungen) nachgewiesen werden.

Laufende, noch nicht abgeschlossene, berufspraktische Tätigkeiten, die seit mindestens 3 Monaten ausgeführt werden, können nur bis zur jeweiligen Antragsfrist (31. Januar) berücksichtigt werden. Als Nachweis darüber ist eine aktuelle, bis maximal 15 Tage vor der jeweiligen Antragsfrist ausgestellte Bestätigung der Einrichtung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Der Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (Praktika und Dienste) ist durch ein autorisiertes Zeugnis der Einrichtung zu erbringen, welches neben der Dauer auch eine kurze inhaltsbezogene Beschreibung der Tätigkeiten enthalten muss.

Besondere Hinweise

  • Studienbescheinigungen/ Leistungsnachweise werden nur dann ohne Unterschrift und Stempel der Universität/ Einrichtung anerkannt, wenn diese verifizierbar sind.
  • Mitgliedsbescheinigungen (DRK), Nachweise über Ehrenämter etc. reichen nicht aus.
  • Bei offiziellen Diensten (Bufdi, ÜfA, FSJ, Wehrdienst, etc.) muss deutlich sein, dass der Dienst auf pflegerischem, medizinischem oder zahnmedizinischem Gebiet absolviert wurde. Geht dies nicht aus der Bescheinigung hervor, ist unbedingt eine Tätigkeitsbeschreibung beizulegen.
  • Eine Berufsausbildung vor dem Abitur wird als Berufserfahrung nur anerkannt, wenn das Abitur auf dem 2. Bildungsweg erworben wurde.

 

 

Liste der anrechenbaren Berufe für das Interviewverfahren für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin

  •        Altenpfleger*in
  •        Anästhesietechnische*r Assistent*in
  •        Arbeitsmedizinische*r Assistent*in
  •        Arzthelfer*in
  •        Assistent*in - Gesundheits- und Sozialwesen
  •        Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in
  •        Augenoptiker*in
  •        Augenoptiker*in (staatlich geprüft)
  •        Biologielaborant*in
  •        Biologisch-technisch*r Assistent*in
  •        Biotechnologische*r Assistent*in
  •        Chemielaborant*in
  •        Chemisch-technische*r Assistent*in
  •        Chirurgisch-technische*r Assistent*in
  •        Diätassistent*in
  •        Ergotherapeut*in
  •        Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  •        Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
  •        Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  •        Gymnastik- und Tanzpädagog(e*in) - Bewegungstherapie
  •        Hebamme
  •        Heilerziehungspfleger*in
  •        Heilerziehungspfleger*in - Rehabilitation
  •        Heilpädagoge*-pädagogin
  •        Hörgeräteakustiker*in
  •        Logopäde*Logopädin
  •        Masseur*in und medizinischer Bademeister
  •        Medizin-Laborant*in
  •        Medizinisch-technische*r Assistent*in - Funktionsdiagnostik
  •        Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
  •        Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
  •        Medizinische*r Dokumentar*in
  •        Medizinische*r Fachangestellte*r
  •        Motopädagog(e*in)
  •        Notfallsanitäter*in
  •        Operationstechnische*r Angestellte*r
  •        Operationstechnische*r Assistent*in
  •        Orthopist*in
  •        Orthopädiemechaniker*in und Bandagist*in
  •        Pflegefachmann/ Pflegefachfrau
  •        Pharmakant*in
  •        Pharmazeutisch-kaufmännische*r Angestellte*r
  •        Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in
  •        Physiotherapeut*in
  •        Podologe*Podologin
  •        Psychologisch-technische*r Assistent*in
  •        Rehabilitationslehrer*in - Blinde und Sehbehinderte
  •        Rettungsassistent*in
  •        Rettungssanitäter*in
  •        Sektions- und Präparationsassistent*in
  •        Sozialmedizinische*r Assistent*in
  •        Sozialpädagogische*r Assistent*in
  •        Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
  •        Zahntechniker*in
  •        Zytologieassistent*in

 

 

 

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