Verfahrensablauf

Allgemeine Hinweise zum Interviewverfahren

Am Interviewverfahren der Universitätsmedizin Greifswald können Sie nur teilnehmen, wenn Sie ihren Antrag (Online-Fragebogen) sowie alle notwendigen Nachweise fristgerecht online einreichen.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme am Interviewverfahren:

- Sie verfügen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung mit der Mindestnote von 2.5

- Sie haben noch keinen berufsqualifizierenden Studienabschluss erworben

- Sie sind EU-Bürger*in oder

- Sie sind Nicht-EU-Bürger*in und verfügen über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung

 

Für eine ordnungsgemäße Bewerbung empfehlen wir Ihnen, nachfolgende Hinweise zum Bewerbungsablauf zu beachten.


1. Bewerbungsfristen

Bewerbungszeitraum: 17. Dezember 2024 - 31. Januar 2025

Ihr Antrag (Online-Fragebogen) muss als online übermittelter Datensatz bis spätestens 31. Januar bei der Universität vorliegen.

 

Nachreichfrist: bis 15. Februar 2025

Alle notwendigen Nachweise müssen bis spätestens 15. Februar zusammengefasst in einer Datei (pdf) im Bewerbungsportal hochgeladen werden.


2. Antragstellung

Für eine vollständige Bewerbung sind folgende Schritte notwendig:

 

  1. Antrag (Online-Fragebogen) fristgerecht ausfüllen (Fristende: 31. Januar)
  2. alle notwendigen Nachweise (vollständige Hochschulzugangsberechtigung, Berufspraktische Erfahrungen etc.) fristgerecht im Bewerbungsportal hochladen (Fristende: 15. Februar)
  3. alle hochgeladenen Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie bereithalten (siehe "5. Wie geht es nach der Antragstellung weiter")
  4. Kontrollblatt ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das Studiendekanat senden (Fristende: 15. Februar)

 

Nachdem Sie Ihren Antrag (Online-Fragebogen) ausgefüllt und eingereicht haben, bekommen Sie eine E-mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Hier können Sie

- Ihre persönlichen Angaben einsehen

- Ihre Nachweise hochladen

- das Kontrollblatt herunterladen

 

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3. Nachreichfrist bei fristgerechter, vollständiger Online-Bewerbung

Nachgereicht werden können das unterschriebene Kontrollblatt zum Online-Fragebogen (postalisch) sowie alle für die Bewerbung notwendigen Nachweise (online) bis zum 15. Februar. Diese Fristen sind Ausschlussfristen, maßgeblich ist hierbei der Tag des Eingangs im Studiendekanat der Universitätsmedizin, nicht der Poststempel!
 


4. Weitere wichtige Hinweise

Aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Bewerbungen ist es aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, Sie zeitnah über die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Unterlagen per E-Mail oder Telefon zu informieren.

Daher bieten wir allen Bewerber*innen die Möglichkeit, den Eingang der Unterlagen über Ihre persönliche Seite im Online-Bewerbungsportal zu verfolgen. Dort werden wir Sie auch auf fehlende/fehlerhafte Dokumente hinweisen. Bei Anzeige von fehlerhaften Dokumenten nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Die Prüfung Ihrer Unterlagen auf vollständige und ordnungsgemäße Vorlage kann jedoch erst nach Ablauf der jeweiligen Nachreichfristen erfolgen, um alle von Ihnen vorgelegten Unterlagen insgesamt zu erfassen.

Wenn Fehler aufgetreten sind oder Nachweise entgegen den Angaben auf dem Antrag (Online-Fragebogen) nicht ordnungsgemäß oder gar nicht vorliegen, wird die Punktzahl im Rahmen der Überprüfung korrigiert. Eine weitere Nachreichmöglichkeit nach Ablauf der Nachreichfrist ist aus verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.

Eine Veränderung Ihrer Punktzahl kann demzufolge erst nach Ablauf der Nachreichfrist auf Ihrer persönlichen Seite ersichtlich sein. Bis dahin erscheint die auf Grundlage Ihrer Angaben errechnete und ungeprüfte Punktzahl. Sie müssen daher vor Einreichen der Nachweise noch einmal sehr genau prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, mit den Angaben auf dem Antrag (Online-Fragebogen) übereinstimmen und den Anforderungen der Satzung entsprechen.

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren (AdH) sowie für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie der Universität Greifswald in ihrer aktuell gültigen Fassung!

Der TMS-Tests (oder ähnliche Eignungstests) sowie Vorsemesterkurse für Human- und Zahnmedizin finden im Rahmen der Bewerbung für das Interviewverfahren keine Berücksichtigung.

Für weitere Fragen zum allgemeinen Verfahren stehen Ihnen das Team Auswahlverfahren des Studiendekanats der Universitätsmedizin per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Während des laufenden Verfahrens können jedoch keine telefonischen Auskünfte zu Ihrer Punktzahl gegeben werden.


5. Wie geht es nach der Antragstellung weiter

Nach Prüfung und Auswertung aller Bewerbungen erhalten alle Bewerber*innen, die über dem errechneten Grenzpunktwert liegen, eine Einladung zu einem Interview. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alle online hochgeladenen Nachweise im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie im Studiendekanat der Universitätsmedizin Greifswald einzureichen. Aufgrund der Kürze der Fristen ist es ratsam, bereits bei Einreichen der Bewerbung alle erforderlichen Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie bereitzuhalten.

AKTUELLES

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